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   OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12   

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https://dejure.org/2013,19302
OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12 (https://dejure.org/2013,19302)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2013 - 14 U 3585/12 (https://dejure.org/2013,19302)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2013 - 14 U 3585/12 (https://dejure.org/2013,19302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Auskunftsansprüchen des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten analog § 2057 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2057; BGB § 2316
    Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Der Erbe hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten wegen ausgleichpflichtiger Zuwendungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2690
  • MDR 2013, 1046
  • ZEV 2013, 454
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12
    Soweit der Schuldner den Inhalt und Umfang der Leistungspflicht nicht kennt, ohne dass er dies zu vertreten hat, kann er nicht in Verzug geraten (vgl. BGH NJW 1981, 1729 ff).
  • RG, 12.05.1910 - IV 411/09

    Pflichtteil.; Auskunftspflicht.

    Auszug aus OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12
    Insoweit hat bereits das Reichsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1910 (RGZ 73, 372 ff), die eine Verurteilung zu einer Eidesleistung nach vorangegangener Auskunft zum Gegenstand hatte, einem den Pflichtteil fordernden, nicht erbenden Abkömmling gegen den erbenden Abkömmling im Hinblick auf § 2316 BGB einen Auskunftsanspruch über ausgleichspflichtige Zuwendungen zuerkannt.
  • OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes

    Auszug aus OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12
    Hinsichtlich des vom Beklagten geltend gemachten Aufwendungsersatzes für den Hausumbau könnte - soweit ein Anspruch dem Grunde nach bejaht würde - Konfusion eingetreten sein (vgl. Marotzke in Staudinger, Neubarbeitung 2010, Rn. 43 Vorbem zu §§ 1967 - 2017 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 28.12.2000, Az. 22 U 211/99, zitiert nach [...]).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16

    Auskunftsanspruch über unentgeldliche Zuwendungen des Erblassers

    Der tenorierten Auskunftspflicht unterfallen damit nicht nur unbestreitbar ausgleichspflichtige Zuwendungen, sondern auch Vorempfänge, die nur möglicherweise ausgleichspflichtig sind (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21.3.2013 - 14 U 3585/12; Ann in: MünchKomm, 7 Aufl., § 2057 Rn. 5; Lohmann in: Beck'scher online Kommentar BGB, Stand 1.11.2016, § 2057 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den

    Über lebzeitige, auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen ist der Pflichtteilsberechtigte dem Erben in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB auskunftspflichtig (gegen OLG München 14 U 3585/12 und OLG Köln 1 U 56/13).

    Anderes lässt sich auch nicht aus einer Entscheidung des OLG München herleiten, nach der einem Alleinerben im Zusammenhang mit einer Ausgleichung nach § 2316 BGB kein Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten analog § 2057 BGB zustehen soll (vgl. OLG München, NJW 2013, 2690), da der Bundesgerichtshof offenbar von einer entsprechenden Auskunftspflicht ausgeht (vgl. BGH, NJW 2010, 3023, 3025).

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Eine gesetzliche Regelung existiert nicht und eine analoge Anwendung der gesetzlich geregelten erbrechtlichen Auskunftsansprüche wird abgelehnt (so jüngst ausdrücklich OLG München, Urt. v. 21.03.2013, 14 U 3585/12, zit. nach juris, Tz. 37 ff.).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20

    Pflichtteilsansprüche gegen einen Alleinerben; Unbezifferter

    Soweit der Schuldner - hier der Beklagte - den Umfang seiner Leistungspflicht nicht kennt, ohne dass er dies zu vertreten hat, kann er jedoch nicht in Verzug geraten (OLG München, ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] , vgl. auch BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] ).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG München (ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] ), bei der es um eine andere Konstellation, nämlich nicht um eine Anrechnung nach § 2315 BGB , sondern um eine Ausgleichungspflicht nach § 2316 BGB , geht.

    Der Entscheidung des OLG München (ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] ) lag dagegen, wie bereits ausgeführt, eine Ausgleichungspflicht nach § 2316 BGB zugrunde und betrifft damit eine andere Konstellation.

  • OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16

    Erbengemeinschaft: Auskunftsanspruch hinsichtlich unentgeltlicher Zuwendungen des

    Der tenorierten Auskunftspflicht unterfallen damit nicht nur unbestreitbar ausgleichspflichtige Zuwendungen, sondern auch Vorempfänge, die nur möglicherweise ausgleichspflichtig sind (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21.3.2013 - 14 U 3585/12; Ann in: MünchKomm, 7 Aufl., § 2057 Rn. 5; Lohmann in: Beck'scher online Kommentar BGB, Stand 1.11.2016, § 2057 Rn. 4).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.07.2022 - 4 O 344/21

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand eines Nachlasses durch Vorlage eines

    (Vergleiche OLG München, Urteil vom 21.03.2013, 14 U 3585/12).
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